All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)

 

All­ge­meines

Diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge, die, ob schriftlich, elek­tro­n­isch, mündlich oder anders mit Pix­eamo, Am Kroog 16, 22147 Ham­burg, Deutsch­land (nach­fol­gend „Pix­eamo“ genannt), jetzt oder kün­ftig abgeschlossen wer­den. Abwe­ichende AGB nationaler und inter­na­tionaler Ver­tragspart­ner erkennt Pix­eamo nicht an. Ange­bote sind haupt­säch­lich an Teil­nehmer / Kun­den am deutschen Markt gerichtet. Die Leis­tun­gen erbringt Pix­eamo in Ham­burg, Deutsch­land. Die Parteien wählen darum deutsches Recht und als Gerichts­stand, soweit zuläs­sig (bei Kau­fleuten; Öff. jur. Per­so­nen), Ham­burg, Deutsch­land.

 

Zus­tandekom­men des Ver­trages

Ange­bote ver­ste­hen sich freibleibend und unverbindlich. Die verbindliche Auf­tragserteilung des Ver­tragspart­ners kann in schriftlicher Form oder per Email erfol­gen. Bestel­lun­gen des Kun­den wer­den von Pix­eamo durch schriftliche Auf­trags­bestä­ti­gung per Email in Form eines PDF Doku­mentes (Bere­it­stel­lungsver­trag) angenom­men, um verbindlich zu wer­den. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unter­schrift für den Kun­den bindend. Abonnements-/Wartungsverträge gel­ten ab dem näch­sten ersten Kalen­dertag des der Auf­tragserteilung fol­gen– den Monats. Die Laufzeit beginnt entsprechend mit diesem ersten Kalen­dertag. Abon­nementsverträge laufen über den im Auf­trag genan­nten Zeitraum und ver­längern sich um jew­eils den sel­ben Zeitraum, wenn sie nicht min­destens sechs Wochen vor Ablauf gekündigt wer­den. Eine Kündi­gung muss in Schrift­form (§ 126 Abs. 1 BGB) erk­lärt wer­den. Ein Ersatz durch elek­tro­n­is­che Form (§ 126 Abs. 3 BGB) ist aus­geschlossen. Alle Preise gel­ten netto zzgl. der geset­zlichen Mehrw­ert­s­teuer im Zeit­punkt der Rech­nungsstel­lung. Unsere im Inter­ne­tauftritt genan­nten Preise basieren darauf, dass Pix­eamo im Impres­sum und in den Fußzeilen von Web­seiten eine Ver­linkung zu „pixeamo.com“ anbringt. Soll die Ver­linkung auf Fußzeilen unterbleiben, gel­ten die im Inter­net ersichtlichen Preise nicht, son­dern müssen indi­vidu­ell erfragt wer­den.

 

All­ge­meine Ter­mine und Fris­ten

Feste Liefer­ bzw. Abga­beter­mine sagt Pix­eamo nicht zu. Ist dies gewün­scht, bedür­fen sie der aus­drück­lichen Vere­in­barung und müssen bei Beginn des Auf­trags von Pix­eamo bestätigt wer­den. Die Fris­tein­hal­tung durch Pix­eamo setzt eine ord­nungs­gemäße Mitwirkung des Kun­den z.B. bei der Beschaf­fung von Unter­la­gen, Bild­ma­te­r­ial, Freiga­ben, Bere­it­stel­lung von Infor­ma­tio­nen, Erstel­lung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften etc. voraus. Für die Dauer der Prü­fung von Entwür­fen, Demos, Testver­sio­nen etc. durch den Kun­den ist die Lieferzeit jew­eils unter­brochen. Die Unter­brechung wird vom Tage der Benachrich­ti­gung des Kun­den bis zum Tage des Ein­tr­e­f­fens seiner Stel­lung­nahme gerech­net. Ver­langt der Kunde nach Auf­tragserteilung Änderun­gen des Auf­trags, welche die Anfer­ti­gungs­dauer bee­in­flussen, so ver­längert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Liefer­verzug ist der Kunde erst nach Stel­lung einer angemesse­nen Nach­frist von min­destens zwei Wochen zur Ausübung der ihm geset­zlich zuste­hen­den Rechte berechtigt. Urlaub­szeiten unter­brechen Fris­ten nicht. Soll der Lauf einer Frist durch Unter­brechung ver­längert wer­den, ist dies von bei­den Seiten rechtzeitig anzukündi­gen und zu vere­in­baren. Als rechtzeitig gilt eine Vor­laufzeit von zwei Wochen. Bei Ein­tritt unvorherge­se­hener Hin­dernisse, die außer­halb des Macht­bere­iches von Pix­eamo liegen, ver­längern sich ins­beson­dere Liefer– und andere Fris­ten, soweit solche Hin­dernisse auf die Liefer­ung des Ver­trags­ge­gen­standes von erhe­blichem Ein­fluss sind, entsprechend der Dauer der­ar­tiger Maß­nah­men und Hin­dernisse. Pix­eamo wird Beginn und Ende der­ar­tiger Hin­dernisse dem Kun­den nach Möglichkeit unverzüglich mit­teilen.

 

Änderun­gen / Abnahme

Pix­eamo ist nur verpflichtet, angemessene und durch­führbare Kor­rek­tur– und Änderungswün­sche des Kun­den zu akzep­tieren. Bei Über­schre­itung, die mehr als 10% der Entwick­lungskosten aus­machen, wird Pix­eamo den Kun­den im Voraus informieren und dies sowie eine angemessene Preis­er­höhung inkl. einer Vorauszahlung vor der Weit­er­ar­beit mit ihm abstim­men. Kommt eine Vere­in­barung dies­bezüglich nicht zus­tande, kann Pix­eamo umge­hend die bis dahin erbrachten Leis­tun­gen abrech­nen. Es ist dabei uner­he­blich, ob der Kunde das Arbeit­sergeb­nis ver­wen­den bzw. gebrauchen kann. Für mündlich oder fer­n­mündlich aufgegebene Änderun­gen kann keine Haf­tung über­nom­men wer­den.

Pix­eamo ist berechtigt, einen Auf­trag nach Ver­tragsab­schluß zurück­zuweisen und / oder zu been­den wenn:

• die vom Kun­den geliefer­ten Inhalte gegen gel­tende Gesetze, die guten Sit­ten oder andere rechtliche Bes­tim­mungen ver­stoßen oder Pix­eamo sie ander­weitig für nicht vertret­bar hält;

• Zahlun­gen oder Teilzahlun­gen nicht vere­in­barungs­gemäß und pünk­tlich geleis­tet und / oder Lastschriften nicht ein­gelöst wer­den;

• einzuar­bei­t­ende Inhalte nicht frist­gerecht, wie vere­in­bart, zur Ver­fü­gung gestellt wer­den;

• der Kunde notwendige Angaben / Inhalte zurück­hält und sich somit die einge­plante Ausar­beitungszeit ver­längert;

• eine zuläs­sige Vere­in­barung über Kor­rek­tur– und Änderungswün­sche des Kun­den nicht zus­tande kommt.

Diese Punkte berechti­gen den Kun­den nicht zur Ein­stel­lung seiner Zahlung für die bere­its erbrachten Leis­tun­gen. Bei Pro­jek­ten und Arbeiten, welche auf­grund der o.g. Punkte unter­brochen und eingestellt wer­den, ist der Kunde verpflichtet, den bere­its erbrachten Aufwand für dieses Pro­jekt, min­destens jedoch 50% der Auf­tragssumme (inkl. MwSt.) als Entschädi­gung für ent­gan­genen Gewinn und ent­stande­nen Arbeit­saufwand, zu zahlen. Alle bis zum Zeit­punkt der Beendi­gung erstell­ten Pro­jek­t­daten und –arbeiten wer­den dem Kun­den erst nach Bezahlung aus­ge­händigt. Die Abnahme erfolgt schriftlich oder per Email durch einen Freiga­bev­er­merk. Eventuelle Bean­stan­dun­gen haben unverzüglich nach Emp­fang der Arbeit­sergeb­nisse zu erfol­gen. Geht bin­nen 14 Tagen nach Über­gabe der Pro­jek­tergeb­nisse keine detail­lierte schriftliche Män­gel­rüge ein, so gel­ten die abgeliefer­ten Pro­jek­tergeb­nisse als abgenom­men bzw. freigegeben. Bean­stan­dun­gen gle­ich welcher Art sind inner­halb von 14 Tagen nach Abliefer­ung des Pro­duk­tes schriftlich gel­tend zu machen. Danach gilt es als man­gel­frei abgenom­men. Män­gel an der Pro­duk­tleis­tung wer­den von Pix­eamo inner­halb einer Gewährleis­tungs­frist von 12 Monaten ab Abnahme auf eine entsprechende Mit­teilung durch den Kun­den hin behoben. Dies geschieht nach Wahl von Pix­eamo durch Nachbesserung oder Ersat­zliefer­ung. Eine Selb­stvor­nahme nach § 637 BGB wird aus­drück­lich aus­geschlossen. Die zeitliche Verzögerung, die durch die Nachbesserung oder Ersat­zliefer­ung durch Pix­eamo im Rah­men dieser Gewährleis­tung entste­hen kann, begrün­det keine Schadenser­satzpflicht, solange die zeitliche Verzögerung angemessen bleibt. Als noch angemessen sehen die Parteien einen Zeitraum von 4 Wochen an.

 

Ter­mine und Fris­ten für Zahlun­gen / Verzug

Die Vergü­tung ist, soweit nicht anders vere­in­bart, zur Hälfte bei Auf­tragserteilung, der Rest nach Abnahme des Pro­duk­tes durch den Kun­den fäl­lig. Bei länger andauern­den Pro­jek­ten behält sich Pix­eamo die Erstel­lung von Teil­rech­nun­gen vor. Pix­eamo zieht Rech­nungs­be­träge mit­tels SEPA-Basislastschrift (SEPA Direct Debit Core) ein. Bei Abon­nementsverträ­gen geschieht dies aus­nahm­s­los durch wiederkehrende Lastschrifteinzüge. Gläubiger-ID und Man­dat­sref­erenz sowie Zeit­punkt und Betrag des Einzugs wer­den dem Kun­den in der Auf­trags­bestä­ti­gung / dem Bere­it­stel­lungsver­trag oder in einem Man­datss­chreiben mit­geteilt. Hin­weis: Der Kunde ist berechtigt, inner­halb von acht Wochen, begin­nend mit dem Belas­tungstag, die Erstat­tung des belasteten Betrages zu ver­lan­gen. Es gel­ten dabei die mit dem Kred­itin­sti­tut des Kun­den vere­in­barten Bedin­gun­gen. Für die Bear­beitung von Lastschriften, die nicht ein­gelöst wur­den, berech­net Pix­eamo dem Kun­den eine Bear­beitungs­ge­bühr, die Fremd­kosten bein­hal­tet. Soweit der Kunde am Lastschrifteinzugsver­fahren nicht teil­nimmt, berech­net Pix­eamo einen zusät­zlichen Bear­beitungsaufwand pro Rech­nung. Wenn nicht anders vere­in­bart, sind alle Rech­nun­gen sofort nach Erhalt spätestens jedoch nach 14 Tagen ohne Abzug fäl­lig. Bei Über­schre­itung der Zahlungs­fris­ten ist Pix­eamo berechtigt, weit­ere Bear­beitungsent­gelte und die geset­zlich fest­ge­set­zten Verzugszin­sen zu erheben, sowie den Auf­trag zu been­den. Eine Rech­nung gilt auch dann als zuge­gan­gen, wenn sie durch E-Mail an den Kun­den zugestellt wor­den ist. Dem Kun­den steht die Gel­tend­machung eines Zurück­be­hal­tungsrechts nur wegen Gege­nansprüchen aus diesem Ver­trag, nicht aber bei Unter­brechung und Ein­stel­lung der Arbeiten zu. Aufrech­nen kann er nur mit unbe­strit­te­nen oder recht­skräftig fest­gestell­ten Ansprüchen.

 

Eigen­tumsvor­be­halt

Alle zu einem Pro­jekt gehöri­gen Mate­ri­alien und Objekte (Inter­net­seiten, Scripte, Pro­gramme, Grafiken) bleiben Eigen­tum von Pix­eamo und alle damit ver­bun­de­nen Rechte, wie Urhe­ber­rechte für veröf­fentlichte, von Pix­eamo erstellte Objekte bleiben bei Pix­eamo bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des vere­in­barten Preises. Der Kun­den erhält erst mit der voll­ständi­gen Bezahlung die vollen Eigentums-, Nutzungs– und Kopier­rechte für die erstell­ten Objekte.

 

Haf­tung / Gewährleis­tung

All­ge­meine Erk­lärun­gen und Beschrei­bun­gen von Soft­ware stellen keine Zusicherung bes­timmter Eigen­schaften durch Pix­eamo dar. Pix­eamo übern­immt trotz sorgfältiger Arbeit zu Sicherung und Sicher­heit des Kun­den keine Haf­tung für Web­seiten, E-Mailverkehr etc. gegen Schä­den oder Angriffe von Drit­ten (Hackan­griff, Schadenssoft­ware, Viren­be­fall etc.). Pix­eamo geht davon aus, dass der Auf­tragge­ber die über­lasse­nen Mate­ri­alien auf ihre inhaltliche Kor­rek­theit sorgfältig über­prüft hat. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er ver­fü­gungs­befugter Rechtsin­haber seines/r geliefer­ten Mate­ri­alien / Inhalte ist und Ihm die Nutzungs-, Ver­w­er­tungs– und Besitzrechte zuste­hen. Zu diesen Inhal­ten zählen Fotos, Grafiken, Ani­ma­tio­nen, Filme, Tonele­mente, Texte, Logos, etc. . Pix­eamo haftet nicht für die vom Kun­den geliefer­ten Inhalte und ist zur Prü­fung der wet­tbe­werb­srechtlichen und inhaltlichen Richtigkeit, sowie vor­rangiger Rechte Drit­ter nicht verpflichtet. Pix­eamo übern­immt keine Haf­tung für die Inhalte der zur Ver­fü­gung gestell­ten Mate­ri­alien. Pix­eamo verpflichtet sich, jeden Auf­trag mit größt­möglicher Sorgfalt auszuführen, ins­beson­dere auch über­lassene Vor­la­gen, Lay­outs etc. sorgfältig zu behan­deln. Pix­eamo haftet für ent­standene Schä­den nur bei Vor­satz und/oder grober Fahrläs­sigkeit. Ein über den Mate­ri­al­w­ert hin­aus­ge­hen­der Schaden­er­satz ist aus­geschlossen. Für die wet­tbe­werbs– und waren­ze­ichen­rechtliche Zuläs­sigkeit und Ein­tra­gungs­fähigkeit der Arbeiten haftet Pix­eamo nicht.

 

Ver­traulichkeit / Rechte Drit­ter / Ref­eren­z­nen­nung / Ver­linkung

Alle Pix­eamo zur Ver­fü­gung gestell­ten, als ver­traulich erkennbaren Daten (Kun­den­verze­ich­nisse, Geschäft­sun­ter­la­gen, etc.) wer­den streng ver­traulich behan­delt und von Pix­eamo nur soweit ver­wen­det, wie es die Arbeiten an der Pro­jek­tre­al­i­sa­tion erfordern. Kein solches Mate­r­ial wird an Dritte weit­ergegeben, sofern dies nicht anders vere­in­bart ist oder zur Real­isierung des Pro­jek­tes außen ste­hende Koop­er­a­tionspart­ner ein­be­zo­gen wer­den müssen. Im übri­gen stellt der Kunde selbst Sicher­heit­skopien her. Der Auf­tragge­ber hält Pix­eamo von sämtlichen Ansprüchen Drit­ter hin­sichtlich der über­lasse­nen Daten, Unter­la­gen, Bild­ma­te­ri­alien etc. frei. Der Kunde ist damit ein­ver­standen, dass Pix­eamo seinen Namen in eine Ref­eren­zliste (Online sowie auf Print­me­dien) aufn­immt, ohne dass eine Verpflich­tung hierzu besteht. Sollte dies nicht gewün­scht sein, kann der Kunde dies durch eine Email an Pix­eamo mit­teilen. Sein Name wird dann umge­hend gelöscht. Alle Preise ver­ste­hen sich ein­schließlich der Ver­linkung im Impres­sum und in den Fußzeilen der Web­seiten der Kun­den. Ist der Kunde mit einer Ver­linkung in den Fußzeilen nicht ein­ver­standen, so muss er diese Ver­tragsän­derung aus­drück­lich vor, spätestens bei Auf­tragserteilung von sich aus mit­teilen.

 

Medi­a­tion­sklausel

Sollte es zwis­chen Pix­eamo und dem Kun­den bei oder nach der Durch­führung dieses Ver­trages zu Mei­n­ungsver­schieden­heiten kom­men, so führen die Parteien zu deren Bei­le­gung zunächst ein Medi­a­tionsver­fahren auf der Grund­lage der Ham­burger Medi­a­tion­sor­d­nung für Wirtschaft­skon­flikte (http://www.hk24.de/linkableblob/363568/.4./data/Mediationsordnung-data.pdf) durch. Für die Dauer des Medi­a­tionsver­fahrens verzichten die Parteien auf Ein­leitung gerichtlicher Schritte. Hier­von sind Maß­nah­men des einst­weili­gen Rechtss­chutzes und Stre­it­igkeiten bis zu einem Stre­itwert von € 10.000,00 ausgenom­men. Diese Medi­a­tionsvere­in­barung bindet auch die Gesamt– und die Einzel­recht­snach­fol­ger der Parteien. Soll­ten einzelne Bes­tim­mungen dieses Ver­trages unwirk­sam sein, bleibt die Medi­a­tionsvere­in­barung – die nur schriftlich geän­dert wer­den kann — im übri­gen wirk­sam.

 

Sal­va­torische Klausel / Teil­wirk­samkeit

Wenn eine oder mehrere Vere­in­barun­gen oder Bes­tim­mungen des Ver­trages recht­sun­wirk­sam sind oder wer­den, bleiben alle anderen Vere­in­barun­gen und Bes­tim­mungen davon unberührt. Die unwirk­same Vere­in­barun­gen oder Bes­tim­mungen müssen dann durch eine rechtswirk­same Regelung, die den gle­ichen Sinn hat, ersetzt wer­den.

 

Stand: 26.08.2016